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D: Genehmigung für Affenversuche nicht verlängert
Die für den Tierschutz zuständige Bremer Gesundheitssenatorin hat es abgelehnt, eine zum 30. November auslaufende tierschutzrechtliche Versuchsgenehmigung zu erneuern. Sie folgt damit einem einstimmigen Beschluss der Bremischen Bürgerschaft, des Landtags der Freien Hansestadt Bremen. Der Experimentator und die Universität wollen gegen die Entscheidung bis vors Bundesverfassungsgericht gehen.
Die Senatorin begründet ihr Verbot damit, dass Tierversuche „unerlässlich“ und „ethisch vertretbar“ sein müssen. Zudem müsse die Wissenschaftsfreiheit seit 2002 mit dem ins Grundgesetz aufgenommenen Tierschutzgedanken abgewogen werden. Die Universität beruft sich auf die Wissenschaftsfreiheit.
Es geht um knapp zwei Dutzend Makaken. Die Affen bekommen mit Knochenzement und Schrauben unter Narkose eine Haltevorrichtung auf die Schädeldecke montiert, mit dem sich ihr Kopf an einem Versuchsstuhl befestigen lässt. Ins Gehirn werden haarfeine Elektroden eingeführt. Ein unter der Bindehaut eingesetzter feiner Goldring ermöglicht es, berührungslos per Magnetfeld Augenbewegungen zu registrieren. Der Hirnforscher will mit den Experimenten besser verstehen, wie Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und Gedächtnis funktionieren. Bisher ist alles noch Grundlagenforschung, aber langfristig werden neue Anstösse für Therapien, etwa für die Epilepsie-Behandlung, erhofft.
Gegen die Experimente protestierten Zehntausende Bremer seit 1997 in drei „Bürgeranträgen“. Im Jahr 2007 beschloss die Bremische Bürgerschaft einstimmig einen geordneten Ausstieg aus den Versuchen, der nunmehr vollzogen werden soll. Bereits in Zürich, München und Berlin wurden in den letzten Monaten Versuchsgenehmigungen für Affen nicht mehr verlängert oder widerrufen. Gemäss eines Beschlusses der EU sollen Tierversuche an Affen nur mehr bei besonders kritisch zu hinterfragenden Indikationen stattfinden.
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