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CH: Tiere sollen einen Anwalt erhalten
Vertreter von Tierschutz-Organisationen und aus der Politik haben in Bern die Tierschutzanwalt-Initiative eingereicht. Ziel des Volksbegehrens ist, dass in allen Kantonen Tierschutzanwälte die Interessen gequälter Tiere vertreten. Die Abstimmung findet voraussichtlich 2009 statt. Nach Ansicht der Dachorganisation Schweizer Tierschutz (STS) besteht heute in der Schweiz ein „eklatanter Missstand“ bei der Verfolgung von Verstössen gegen das Tierschutzgesetz. Tierquälereien gelten immer noch als Bagatelle. Falls jemand bestraft wird, dann häufig nur mit einer „läppischen Geldstrafe“. Ein Tierschutzanwalt, wie ihn der Kanton Zürich seit über 15 Jahren kennt, verbessert die Situation. Auf diese Weise erhalten nicht nur Tierquäler, sondern auch die Tiere vor Gericht einen Beistand. Die Zahl der behandelten Tierschutzfälle ist hier deutlich höher als in der übrigen Schweiz, und auch die ausgesprochenen Strafen überschreiten den Durchschnitt. Interessanterweise beschäftigt sich der Tieranwalt heute mehr mit Anzeigen wegen falscher Haltung von Haustieren, während früher die Fälle aus der Landwirtschaft etwa zwei Drittel ausmachten. Das Anliegen wird breit getragen. Über 60 Tierschutzorganisationen der Schweiz und Liechtenstein, weitere zielverwandte Organisationen, aber auch die Grüne Partei der Schweiz und andere Parteivertreter unterstützen die Initiative. Und dass sie von rund 150.000 Stimmbürgern unterzeichnet wurde (notwendig wären 100.000), zeigt das grosse Interesse der Bevölkerung. |
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